Schiedsgutachten

In den letzten Jahren ist es bei großen, als auch bei kleineren Bauvorhaben gängige Praxis bei aufkommenden Streitig-/ Unstimmigkeiten einen Schiedsgutachter oder einen Schlichter einzuschalten. Anstehende und zur weiteren Vertragsabwicklung erforderliche Entscheidungen werden erfahrungsgemäß schneller, kostengünstiger und zielführender getroffen als bei einem Gerichtsprozess.

Bei Unstimmigkeiten über die Qualität von Bauleistungen hat das Sachverständigenbüro Dirk Vissing GmbH & Co.KG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Dirk Vissing, parteienneutral als Sachverständiger kompetent und kostengünstig auch im privaten Bereich als Schlichter helfen können.

Vorgehensweise bei einem Schiedsgutachten

Zunächst wird zwischen den Parteien und dem Sachverständigen als Schiedsgutachter ein Vertrag geschlossen, in dem die strittigen Sachverhalte beschrieben sind und die Vereinbarung getroffen wird, dass sich die Parteien der Beurteilung des Sachverständigen unterwerfen. Anschließend wird ein gemeinsamer Ortstermin durchgeführt, bei dem der Sachverständige die zur Beurteilung benötigten Feststellungen sowie die erforderlichen Untersuchungen vornimmt. Schließlich wird in einem schriftlichen Gutachten (bzw. bei Vereinbarung der Erstattung eines mündlichen Gutachtens ein schriftliches Ergebnisprotokoll) verfasst, an dessen Ergebnis sich beide Parteien rechtskräftig auf Grund des geschlossenen Vertrages zu halten haben.

Das im „Download“ befindliche Vertragsformular dient als Grundlage und kann jederzeit ausgedruckt werden. In diesem Formular sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Schiedsgutachten genau beschrieben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dirk Vissing GmbH & Co.KG werden bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages. Zur praktischen Umsetzung können Sie diese ausgedruckten Seiten gemeinsam mit der anderen Partei besprechen. Wir senden Ihnen dann gerne eine Kopie dieses Vertrages zu, den Sie und ihr Vertragspartner unterschreiben können und anschließend an uns zurücksenden. Nicht nur Baufachleute bieten den Streitenden ein Schiedsgutachten an. Auch Rechtsanwälte werden hierzu regelmäßig beauftragt. In diesem Fall steht auch den Rechtsanwälten unser technischer Sachverstand zur Verfügung.

Vertrag über die Erstattung eines Schiedsgutachtens als „Download“