Tätigkeitsfelder als Sachverständiger im Pflasterbau

Pflasterbeläge

Pflasterflächen und Plattenbeläge bieten dem Sachverständigen für Pflasterungen eine Vielzahl von unterschiedlichen und anspruchsvollen Betätigungsfeldern. Pflastersteine und Platten aus Beton, Pflasterklinker oder auch Natursteinprodukte werden zur Flächenbefestigung nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch für Straßen- Wege- und Platzbefestigungen im öffentlichen Raum eingesetzt.

Irritationen an den Befestigungselementen „Pflastersteinen“ und „Plattenbelägen“ stellen eine Herausforderung für den Gutachter für Pflasterarbeiten / Pflasterbau dar.
Hier sind Verformungen der Pflasterdecke / des Plattenbelages, Beschädigungen an der Oberfläche, Einschlüsse im Sichtbereich des Pflastersteines oder der Platte, Ausblühungen, Kantenabplatzungen, Vermoosungen auf der Oberfläche des Belagselementes etc. Thematiken in gerichtlichen Beweisbeschlüssen, die mit Augenmaß und Sachverstand betrachtet werden müssen.

Fugen und Bettung

Weiterhin liefern Fugen- und Bettungsmaterialen ein weiteres Streitpotenzial für den Handwerker und den Auftraggeber. Verfärbungen an der Oberfläche von Pflasterdecken und Plattenbelägen, deren Ursache in einem ungeeigneten Fugen- und Bettungsmaterial zu suchen sein könnten, sind regelmäßig zu begutachten.

Die Verlegung von Pflastersteinen und Plattenbelägen, sprich die handwerklichen Leistungen, stellen sich in den meisten Fällen nicht so einfach dar, wie es der Laie gelegentlich annimmt. Nicht selten führen zu geringe oder auch zu große Fugen, sowie nicht fachgerecht verfüllte Fugen, zu Verschiebungen von Pflastersteinen und Platten innerhalb einer Flächenbefestigung, die dann von Fachleuten des Pflasterbaus näher beleuchtet werden müssen. Auch regelkonforme Pflasterbettungsstärken bestimmen die Dauerhaftigkeit von Pflasterdecken und Plattenbelägen, welche bei Unstimmigkeiten durch den technischen Gutachter für Pflasterarbeiten überprüft werden.

Tragschicht

Sollten einmal Pflasterdecken und Plattenbeläge auf nicht geeignete Unterlagen aufgebracht worden sein, können zum Beispiel eine nicht ausreichende Tragfähigkeit, eine Unterdimensionierung der Trag- und Frostschutzschichten oder auch nicht geeignete Baustoffgemische zu Verformungen des Belages führen, denen sich dann der Sachverständige für Pflasterarbeiten annehmen muss.

Das bedeutet für den Gutachter, dass er sich mit einzelnen Baustoffen einer Pflasterung / eines Plattenbelages auskennen muss, die nicht selten von Sonderfachleuten zusätzlich beprobt werden müssen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse müssen dann im Gutachten allgemeinverständlich eingebracht werden. Die Koordinierung von Sonderfachleuten zum Beispiel aus dem Bereich der Betontechnologie oder aus dem Bereich der Geotechnik ist eine weitere Aufgabe des Sachverständigen für Pflasterarbeiten. Insgesamt muss sich ein Sachverständiger aus dem Bereich des Pflasterbaus somit mit einer Vielzahl von Einzelpunkten auseinandersetzen, um im Endergebnis ein Gutachten erstatten zu können, welches für den technischen Laien verständlich und nachvollziehbar ist.